2024/080 - Aufstellung von Bebauungsplänen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:
- Für den Bereich der Flurstücke 170, 179 und 192 der Flur 71 der Gemarkung Bottrop, im rückwärtigen Bereich eines Grünstücks zwischen Hans-Böckler-Straße und Böckenhoffstraße, ist der Bebauungsplan Nr. 4.10/27 „Hans-Böckler-Straße / Böckenhoffstraße“ aufzustellen.
Der Planbereich umfasst ein Gebiet östlich der Hans-Böckler-Straße und nördlich der Böckenhoffstraße. Er ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines Wohngebäudes zu schaffen.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Aufgrund § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.10/27 „Hans-Böckler-Straße / Böckenhoffstraße“
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 23.12.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zusätzlich während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanungbottropde vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Bottrop, den 19.11.2024
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)