Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2024/074 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

·      Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4.11/11 „Gladbecker Straße“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme auf einen Zeitraum von 14 Tagen verkürzt.

Geändert wurde lediglich die textliche Festsetzung I. Nr. 1.2 sowie die entsprechende Passage in der Planbegründung (Seite 34, Kapitel „1.1 Art der baulichen Nutzung [§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB]“, Abschnitt „Mischgebiete“). Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Planentwurfs und der Begründung abgegeben werden.

Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines gemischt genutzten Gebietes mit Wohnungen, Gewerbeflächen und Lebensmittelmarkt zu schaffen

 

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan 4.11/11 „Gladbecker Straße“ und die zugehörige Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 15.11.2024 bis einschließlich 29.11.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zum Bebauungsplan 4.11/11 „Gladbecker Straße“ und die zugehörige Begründung während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Planentwurfs und der Begründung abgegeben werden. Geändert wurde lediglich die textliche Festsetzung I. Nr. 1.2 sowie die entsprechende Passage in der Planbegründung (Seite 34, Kapitel „1.1 Art der baulichen Nutzung [§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB]“, Abschnitt „Mischgebiete“). Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgebgeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 06.11.2024

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                               (Oberbürgermeister)