2024/071 - Nachbesetzung im Rat der Stadt
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt Bottrop
Der gewählte Bewerber der Partei Die Linke für den Rat der Stadt, Herr Niels Holger Schmidt, verzichtet ab dem 01.11.2024 auf sein Mandat im Rat der Stadt Bottrop.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Christoph Ferdinand, 46236 Bottrop als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied des Rates der Stadt Bottrop geworden ist.
Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und
Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Bottrop, 11.10.2024 gez. Tischler
Wahlleiter