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2024/062 - 1. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Öffentliche Auslegung bei der Änderung von Landschaftsplänen

Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 auf Grundlage der §§ 8, 9 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit §§ 7, 9, 14, 15, 16, 17 und 20 des Gesetztes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) folgenden Beschluss gefasst:

  •         Der Entwurf zur 1. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop einschließlich der zugehörigen Begründung ist gemäß § 17 (1) LNatSchG NRW öffentlich auszulegen.

Der Planbereich umfasst das Gebiet der Halde Schöttelheide sowie Teile der angrenzenden Waldflächen und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die Halde Schöttelheide als Naturschutzgebiet auszuweisen und somit die naturschutzfachliche Wertigkeit der Halde im Rahmen der Landschaftsplanung zu sichern und durch Maßnahmen weiter zu fördern und zu entwickeln.

                                                            Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Auf Grundlage des § 17 (1) LNatSchG NRW wird der Entwurf der städtischen Satzung zur 1. Änderung des Landschaftsplans für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Der Satzungsentwurf zur 1. Änderung des Landschaftsplans umfasst folgende Planunterlagen:

  •  Begründung (inklusive Text- und Kartenteil)
  •  strategische Umweltprüfung (als Bestandteil der Begründung)
  •  bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 21.10.2024 bis 21.11.2024 während der Dienststunden montags, dienstags und freitags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können während der oben genannten Frist schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an landschaftsplanbottropde vorgebracht werden.

Als zusätzliches Informationsangebot sind die Planunterlagen während des oben genannten Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter www.bottrop.de/landschaftsplan abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 48 (3) Satz 5 LNatSchG NRW von der Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW (15.04.2024) an bis zum Inkrafttreten der Änderung des Landschaftsplans, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen bei geplanten Naturschutzgebieten verboten sind. Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.

Bottrop, den 25.09.2024

                                                                                       (T i s c h l e r)
                                                                                 Oberbürgermeister