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2024/061 - Ersatzbestimmung in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd

Der gewählte Bewerber der AfD für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Herr Detlef Bauer, verzichtet ab dem 01.10.2024 auf sein Mandat in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd. Gemäß § 46a i.V.m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Walfried Kuczera, 46236 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.

Gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)  jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,

b)  die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wähler-gruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)   die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.



Bottrop, 24.09.2024
gez. Tischler
Wahlleiter