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2024/060 - Aufhebung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Aufhebung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 aufgrund §§ 2 (1) und 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz vom 09.12.2020, den Bebauungsplan Nr. 4.11/6 „Gladbecker Straße“ aufzuheben, wird aufgehoben.
  • Der Bebauungsplan Nr. 4.11/6 „Gladbecker Straße“ ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzuheben.
  • Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4.11/6 „Gladbecker Straße“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4.11/6 „Gladbecker Straße“ sowie die zugehörige Begründung können in der Zeit vom 04.10.2024 bis einschließlich 04.11.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4.11/6 „Gladbecker Straße“ sowie die zugehörige Begründung gemäß § 3 (2) BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgebgeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 17.09.2024

                                                                                         gez.: T i s c h l e r            
                                                                                      (Oberbürgermeister)