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2024/059 - Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025/2026

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop vom 18.09.2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Bottrop für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit den dazugehörigen Anlagen liegt ab dem 23. September 2024 gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), bis zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt während folgender Dienststunden im Verwaltungsgebäude Gerichtsstraße 10, Zimmer 2.15, zur Einsichtnahme öffentlich aus:


Montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Des Weiteren sind der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes unter der Adresse www.bottrop.de im Internet verfügbar.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich an den Oberbürgermeister, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop, oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude Gerichtsstraße 10, Zimmer 2.15, zu erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.


Bottrop, 18. September 2024

Der Oberbürgermeister