2024/045 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 aufgrund § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:
· Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4.11/11 „Gladbecker Straße“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines gemischt genutzten Gebietes mit Wohnungen, Gewerbeflächen und Lebensmittelmarkt zu schaffen
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan 4.11/11 „Gladbecker Straße“ und die zugehörige Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich 22.08.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zum Bebauungsplan 4.11/11 „Gladbecker Straße“ und die zugehörige Begründung während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgebgeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bottrop, den 25.06.2024
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)