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2024/024 - Ersatzbestimmung Integrationsausschuss

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Integrationsausschusswahl vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers zum Integrationsausschuss der Stadt Bottrop

Der gewählte Bewerber der Partei SPD für den Integrationsausschuss, Herr Selahattin Güngör, hat die Wählbarkeit durch Wegzug für den Integrationsausschuss verloren.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Roman Wajda, wh. Auf der Bette 19 in 46236 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied des Integrationsausschusses geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und
     Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

          sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 18.04.2024                                                          

Der Wahlleiter
gez. Tischler

 

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