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2024/022 - 1. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop

Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 auf Grundlage der §§ 8, 9 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit §§ 7, 9, 14, 15, 16 und 20 des Gesetztes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 1. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop zur Ausweisung der Halde Schöttelheide als Naturschutzgebiet wird gefasst.

2. Der Entwurf zur 1. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop einschließlich der beigefügten Anlagen wird gebilligt.

3. Auf Grundlage des Änderungsentwurfes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange unter Beachtung der vom Rat der Stadt Bottrop beschlossenen Richtlinien durchzuführen.

Innerhalb des Planbereichs liegen folgende Grundstücke:

Gemarkung Kirchhellen
Flur 39
Flurstück 1 (tlw.)

Gemarkung Kirchhellen
Flur 40
Flurstücke 1 (tlw.) und 2

Gemarkung Kirchhellen
Flur 41
Flurstücke 1 und 6

Gemarkung Kirchhellen
Flur 42
Flurstücke 2, 3, 4 und 8

Gemarkung Kirchhellen
Flur 43
Flurstücke 7 (tlw.) und 8 (tlw.)

Der Planbereich umfasst das Gebiet der Halde Schöttelheide sowie Teile der angrenzenden Waldflächen und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Übersichtsplan© Stadt Bottrop

 

Ziel der Planung ist es, die Halde Schöttelheide als Naturschutzgebiet auszuweisen und somit die naturschutzfachliche Wertigkeit der Halde im Rahmen der Landschaftsplanung zu sichern und durch Maßnahmen weiter zu fördern und zu entwickeln.

                                                   Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange bei der Änderung von Landschaftsplänen

Auf Grundlage der §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 (1) des Gesetzes zum Schutz der Natur und Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur

  •  1. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Erfordernisse der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.04.2024 bis 29.05.2024 während der Dienststunden montags, dienstags und freitags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können während der oben genannten Frist schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an landschaftsplanbottropde vorgebracht werden.

Als zusätzliches Informationsangebot sind die Planunterlagen während des oben genannten Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter www.bottrop.de/landschaftsplan abrufbar.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Landschaftsplänen gemäß § 17 LNatSchG NRW.

Bottrop, den 10.04.2024

gez.:T i s c h l e r
Oberbürgermeister

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