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2024/015 - Mobile Kinder- und Jugendarbeit Altstadt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme einer Mobilen Kinder- und Jugendarbeit und einer Offenen Jugendarbeit in einer Einrichtung in der Bottroper Altstadt

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Altstadt wurde seit dem 01.07.2020 in der JuCa+ durch die Kirchengemeinde St. Cyriakus und dem BDKJ betrieben. Grundlage der damaligen Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Bottrop und den Trägern war eine Kooperationsvereinbarung zwischen diesen beiden Partnern. Vor dem Hintergrund der einseitigen Kündigung dieser Kooperationsvereinbarung durch den BDKJ im Frühjahr 2022 und der damit verbundenen Kündigung der bis dahin bestehenden Leistungsvereinbarung musste eine Neuausrichtung dieser Arbeit eingeleitet werden. 

Der Jugendhilfeausschluss beschließt in diesem Zusammenhang am 30.08.2022:
„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, zeitnah, unter Federführung eines qualifizierten Instituts sowie unter Beteiligung der derzeit im statistischen Bezirk 11 (Altstadt) tätigen Akteure der Jugendhilfe, der Schule und der Quartierszentren und der Partizipation von Kindern und Jugendlichen und dem Jugendparlament eine Bedarfsanalyse für den Bezirk Altstadt durchzuführen. Es ist das Ziel, eine Neukonzeption der Offenen Kinder und Jugendarbeit für diesen Bezirk zu erstellen und im Rahmen eines geeigneten Verfahrens einen oder mehrere Träger zur Umsetzung zu finden.“

Im August 2023 wurde die Bedarfsanalyse mit der Vorstellung des Abschlussberichtes durch das Institut „ISPE e.V.“  im Jugendhilfeausschusses erfolgreich beendet.
In enger Abstimmung mit dem Unterausschuss und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bedarfsanalyse wurden die Schwerpunkte für eine Neuausrichtung diskutiert und entwickelt sowie dem Jugendhilfeausschuss im November 2023 zur Kenntnis vorgelegt. 
Daraufhin sind ein Interessenbekundungsverfahren und eine Bewertungsmatrix durch die Verwaltung entwickelt worden, die nun nach Abstimmung mit dem Unterausschuss öffentlich bekanntgegeben werden.

Die Unterlagen sind im Internet unter

https://www.bottrop.de/jugend-und-schule/aktuelles/jugendarbeitaltstadt.php (Öffnet in einem neuen Tab)

abrufbar.

Bedarfsgerechte Konzeptionen der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe müssen in Druckform und auf dem Postweg bis zum 17. Mai 2024 beim Jugendamt der Stadt Bottrop eingegangen sein.

Der Zuschlag der am besten geeigneten Interessenbekundung erfolgt nach politischer Beratung durch einen Verwaltungsakt.

Bottrop, den 01.03.2024

gez. Tischler
Oberbürgermeister

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