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2023/063 Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn (A 52)

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop

Die Stadt Bottrop gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster bekannt:

Bekanntmachung

Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A 52) zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Essen-Nord (B 224) und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck

Teil 01: AK Essen-Nord – südlich dem AK Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) von Bau-km 0+000,000 nördlich der Brücke über die Emscher bis Bau-km 3+625,072 nördlich der Straße im Gewerbepark einschließlich weiterer notwendiger Folgemaßnahmen

auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Essen und Dorsten sowie der Gemeinden Schermbeck und Hünxe

- Anhörungsverfahren -

Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die o. a. Baumaßnahme gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.

Die Erörterung findet vom 04.12.2023 bis zu 08.12.2023 im Story Eventhouse, Ruhrölstr. 3, 46240 Bottrop, statt.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

Montag, 04. Dezember 2023:

9:30 – 16:30 Uhr                 Erörterung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange

Dienstag, 05. Dezember 2023

9:00 – 16:00 Uhr                 Themenbezogene Erörterung von Einwendungen Privater

1.    Planrechtfertigung 

2.    Planungsvarianten 

3.    Verkehrsprognose 

4.    Immissionen 

5.    Natur und Landschaft, Artenschutz 

6.    Wasser

7.    Boden 

8.    Naherholung und Wegebeziehungen 

9.    Sonstige allgemeine Belange 

Mittwoch, 06. Dezember 2023:

09:00 – 16:00 Uhr               Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind

Donnerstag, 07. Dezember 2023:

09:00 – 12:30 Uhr               Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind

13:15 – 16:00 Uhr               Erörterung der Stellungnahme der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Freitag, 08. Dezember 2023

9:00 Uhr – 10:00 Uhr          Erörterung

Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Bei Bedarf ist daher eine Verlängerung der Erörterung an den einzelnen Tagen über 16:00 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung über den 08.12.2023 hinaus oder an einem späteren Termin fortgesetzt.  

In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Autobahn GmbH) sachlich erörtert.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen:

  • Einwenderinnen und Einwender (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift
    Einwendungen erhoben haben),
  • Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben
    berührt werden) sowie deren
  • gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigte
    und Sachbeistände
    (Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht
    nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) und
  • Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren
    beteiligten Behörden und Verbände.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. 

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben einer oder eines Beteiligten auch in Abwesenheit dieser Person verhandelt werden kann, dass verspätete oder formunwirksame Einwendungen von der inhaltlichen Erörterung grundsätzlich ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss des Erörterungstermins beendet ist. 

Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Einwenderin oder der Einwender nicht am Erörterungstermin teilnimmt. 

Die detaillierte Tagesordnung und das Informationsblatt zum Erörterungstermin und die Allgemeine Gegenäußerung der Vorhabenträgerin Autobahn GmbH zu den Einwendungen sind ab dem 20.11.2023 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/go/verfahren -> Planfeststellung Straße (Stichwort: Erörterungstermin – Planfeststellung für den Bau A 52 von AK Essen-Nord bis Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) einzusehen und abrufbar. Dort finden sich auch Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren.

Bottrop, den 16. November 2023


Bernd Tischler
(Oberbürgermeister)

 

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