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2023/048 - Einschulungsverfahren 2024/2025

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop

Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2024/2025

Nach § 35 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. 2022 S. 250), werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 (01.08.2024) schulpflichtig. Das sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2017 bis einschließlich 30.09.2018 geboren sind.

Außerdem können Kinder, die ab dem 01. Oktober 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, vorzeitig durch Anmeldung der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtig werdenden Kinder erhalten ab Anfang September 2023 durch die Post ein Anmeldeformular, einen Zusatzbogen zur Anmeldung, eine Informationsbroschüre und einen Freiumschlag zum Zurücksenden der Anmeldeformulare.

Anmeldeunterlagen für vorzeitig einzuschulende oder auswärtige Kinder werden ab September 2023 zentral vom Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung, Osterfelder Straße 27, 46236 Bottrop, bei Angabe der Adresse verschickt.

Die Anmeldeformulare sind mit dem Freiumschlag bis zum 

  1. September 2023

an die gewünschte Grundschule zu senden.

Alternativ zur Rücksendung der Anmeldeunterlagen besteht bei diesem Anmeldeverfahren auch die Möglichkeit einer Online-Anmeldung. Die hierfür notwendige Vorgehensweise ist in einer gesonderten Anleitung beschrieben, die den Anmeldeunterlagen beiliegt. Durch die Online-Anmeldung entfällt die Rücksendung des Anmeldebogens bzw. des Zusatzbogens.

Die persönliche Vorstellung des Kindes an der aufnehmenden Grundschule erfolgt voraussichtlich zwischen dem 16. Oktober und dem 10. November 2023.

Über den genauen Vorstellungstermin erhalten die Eltern einen gesonderten Bescheid von der Schule.

Bottrop, 28. August 2023
Der Oberbürgermeister

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