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2023/046 - Aufstellung Änderung von Bebauungsplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Für den Bereich des Flurstücks 540 in Flur 75 der Gemarkung Kirchhellen ist der Bebauungsplan Nr. 99 „Vorhaben- und Erschließungsplan Pflegeeinrichtung Feldstraße“ aufzustellen.

Der Planbereich umfasst ein Gebiet östlich der Bottroper Straße und südlich der Feldstraße und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau einer Dauerpflegeeinrichtung zu schaffen

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Vorhaben- und Erschließungsplan Pflegeeinrichtung Feldstraße“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 21.08.2023 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 14.06.2023
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

 

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