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2023/042 - Entgeltordnung für das Museumszentrum Quadrat

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Entgeltordnung für das Museumszentrum Quadrat der Stadt Bottrop
vom 17.05.2023

Aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV. NRW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) hat der Rat der Stadt Bottrop mit Beschluss vom 02.05.2023 folgende Entgeltordnung beschlossen:

§ 1  Eintrittsgeld

  • Der Eintritt zur Sammlung von Werken von Josef Albers ist frei, ebenso der Eintritt in das Museum für Ur- und Ortsgeschichte.
  • Der Eintritt zu Wechselausstellungen beträgt zwischen 6 und 14 Euro.

       Freien bzw. ermäßigten Eintritt in die Wechselausstellungen erhalten:

          Eintritt frei:
          -  Bottroper Bürger*innen an Freitagen
          -  Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler*innen
          -  Geflüchtete Personen + 1 Begleitperson
          - Personen mit Schwerbehinderung (ab 80 % GdB) + 1 Begleitperson
          -  Inhaber*innen eines Presseausweises
          -  Mitarbeiter*innen der RuhrKunstmuseen
          -  Mitglieder folgender Vereinigungen und Verbände:

    • Museumsverein des Museumszentrum Quadrat
    • ICoM (International Council of Museums)
    • Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V.
    • Deutscher Museumsbund e.V.
    • Bundesverband Museumspädagogik e.V.
    • RuhrKulturCard (einmalig)

          Ermäßigter Preis gilt für:
          -  Erwachsene innerhalb von Gruppen ab 15 Personen
          -  Studierende und Auszubildende
          -  Wehrdienstleistende und Teilnehmer*innen am
              Bundesfreiwilligendienst / Freiwilligen Sozialen Jahr
          -  Empfänger*innen von Sozialhilfe
          -  Mitglieder des Bundesverbands Bildendender Künstlerinnen
              und Künstler (BBK)
          -  Inhaber*innen von Ehrenamtskarten
          -  Inhaber*innen der Art Card

Die Museumsleitung ist vom Oberbürgermeister ermächtigt, den Preis je nach Bedeutung und Wert der Ausstellung festzulegen. Dies bezieht sich auch auf den ermäßigten Preis.

§ 2  Führungsentgelte

  • Teilnahme an einer öffentlichen Führung: 3 Euro

§ 3  Entgelte für Vermittlungsangebote

  • Führung (60 Minuten): 70 Euro
  • Führung (90 Minuten) 100 Euro
  • Führungen für Kindergartengruppen oder Schulklassen (60 Minuten): 2 Euro pro Kind
  • Workshop für Erwachsene, 4 Stunden: Mindestbeitrag pro Person 35 Euro (Mindestteilnehmer*innen-Anzahl für das Stattfinden der Veranstaltung: 8 Personen).
  • Workshop für Kinder, 3 Stunden: Mindestbeitrag pro Kind: 10 Euro (Mindestteilnehmer*innen-Anzahl für das Stattfinden der Veranstaltung: 8 Kinder).

Die Museumsleitung ist vom Oberbürgermeister ermächtigt, den Preis für Vermittlungsangebote (Workshops) je nach Honorar, Dauer und Materialkosten festzulegen.

Die Museumsleitung ist ermächtigt, für Leistungen, die in dieser Satzung nicht erfasst sind (z. B. Vermittlungsangebote) wirtschaftlich angemessene Entgelte festzusetzen.


§ 4  Inkrafttreten

  • Diese Entgeltordnung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft

                              Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
    Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
    worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
    oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher
    gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
    bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bottrop, 17.05.2023

gez. Tischler
Oberbürgermeister

 

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