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2023/028 - Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Für Teile der Flurstücke 328, 337, 339, 327, 425, 4, 312, 102, 487 und 296 der Flur 146 sowie für Teile der Flurstücke 21, 23, 14 und 6 in Flur 167 der Gemarkung Bottrop ist der Bebauungsplan Nr. 1.12/2 „Erschließung Gewerbegebiet Franz Haniel“ aufzustellen.
  • Für Teile der Flurstücke 54, 55, 64, 67 und 69 in Flur 168 der Gemarkung Bottrop ist der Bebauungsplan Nr. 7.08/1 „Gewerbeboulevard Abschnitt Sturmshof Ost“ aufzustellen.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

  • Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.12/2 „Erschließung Gewerbegebiet Franz Haniel“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Straße zur Erschließung des Gewerbegebietes Franz Haniel zu schaffen.
  • Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7.08/1 „Gewerbeboulevard Abschnitt Sturmshof Ost“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Straße sowie einer Brücke über den Rhein-Herne-Kanal zur Erschließung von Gewerbeflächen im Projektgebiet Freiheit Emscher zu schaffen.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung
      von Bebauungsplänen

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur

  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.12/2 „Erschließung Gewerbegebiet Franz Haniel“
  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7.08/1 „Gewerbeboulevard Abschnitt Sturmshof Ost“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichtet. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 02.05.2023 bis einschließlich 16.05.2023 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.

Stellungnahmen zu den Planungen können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 11.04.2023
In Vertretung

                                                                                                         (M ü l l e r)

                                                                                            Technischer Beigeordneter

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