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2023/022 - Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Beschluss vom 21.09.2010 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.10/23 „Nördliche Innenstadt“ wird aufgehoben.
  • Für den Bereich zwischen der Hochstraße, dem Pferdemarkt, der Osterfelder Straße, dem Altmarkt, dem Berliner Platz, der Poststraße und dem Kirchplatz ist der Bebauungsplan Nr. 4.10/23 „Hansastraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen.
  • Der vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23.06.2015 gefasste Beschluss, zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7.10/6 „Alpincenter am Tetraeder“, wird aufgehoben.
  • Für den Bereich der Halde Prosperstraße ist der Bebauungsplan Nr. 7.10/6 „Alpincenter am Tetraeder“ – 1. Änderung aufzustellen.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.10/23 „Hansastraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung urbaner Nutzungen, für die Auflockerung intensiv baulich genutzter Blockinnenbereiche sowie für die Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten zu schaffen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7.10/6 „Alpincenter Am Tetraeder“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine andere Verteilung der Nutzungen auf der Halde zu schaffen.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen


Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7.10/6 „Alpincenter am Tetraeder“ – 1. Änderung

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 06.03.2023

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                                 (Oberbürgermeister)

 

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