2023/013 - Wahlvorschläge Jugendparlament
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Wahl des Jugendparlamentes Bottrop am 25.05.2023
1. Die Wahl des 2. Bottroper Jugendparlamentes findet am 25.05.2023 (Onlinewahlschluss) ausschließlich als Onlinewahl statt.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit sind unabhängig von Nationalität, Religion, Herkunft oder Geschlecht. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Tag des Onlinewahlschlusses das 13. Lebensjahr vollendet, aber das 20. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und seit mindestens 14 Tagen mit Hauptwohnung in Bottrop gemeldet sind.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnung im Wahlgebiet gemeldet sind.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Jede/r Wahlberechtigte hat maximal 3 Stimmen.
2. Wahlvorschläge für das Jugendparlament Bottrop können von Wahlberechtigten bis spätestens
Donnerstag, 13. April 2023, 18:00 Uhr
beim Jugendamt, Prosperstr. 71/1 eingereicht werden. Jede Kandidatin/jeder Kandidat muss mindestens 5 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten einreichen. Minderjährige benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
3. Alle Wahlberechtigten erhalten ab dem 25.04.2023 eine Wahlbenachrichtigung mit den generierten Zugangsdaten für das Onlinewahlverfahren. Die Online Abstimmung beginnt ab dem 01.05.2023 und muss bis spätestens
Donnerstag, 25. Mai 2023, 18:00 Uhr
erfolgen. In der Wahlzeit kann der Wähler / die Wählerin in den Räumen des Jugendamtes, Prosper Str. 71/1, 46236 Bottrop zu den regelmäßigen Öffnungszeiten an zur Verfügung gestellten Endgeräten seine / ihre Stimme abgeben.
Bottrop, 31.01.2023
Der Wahlleiter
gez. Hirschfelder