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2023/006 - Genehmigungsverfahren gem. § 16 BImSchG

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Bekanntmachung gemäß § 5
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Firma Linke GmbH & Co. KG hat einen Antrag zur Änderung einer Anlage zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen und eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen und zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück Polderstraße 107 in 46238 Bottrop (Gemarkung Bottrop, Flur 119, Flurstücke 188 und 190) vorgelegt. 

Gegenstand des Antrages ist die Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten.

Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. 

Im Vorfeld ist ermittelt worden, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hierbei wurden die einschlägigen Kriterien gemäß Anlage 3 des UVPG zugrunde gelegt.

Es wurde festgestellt, dass es keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Durch die vom Anlagenbetreiber vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.

Bottrop, den 03.01.2023

Stadt Bottrop
-Der Oberbürgermeister- 

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