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2023/004 - Anmeldeverfahren weiterführende Schulen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Anmeldeverfahren beim Übergang zu weiterführenden Schulen nach dem 4. Schuljahr

Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen (Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen) der Stadt Bottrop für das Schuljahr 2023/2024 erfolgen mit Anmeldescheinen, die über die Grundschulen zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ausgegeben werden.

Jeder 4.Klässler erhält einen Original-Anmeldeschein und kann sich mit diesem persönlich an einer weiterführenden Schule anmelden.

Auf die Besonderheiten der einzelnen Schulformen geht eine Informationsbroschüre ein, die den Erziehungsberechtigten aller 4.Klässler bereits über die Grundschule zugeleitet wurde.

Anmeldung zu einer Gesamtschule oder zur Sekundarschule

Das Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen und die Sekundarschule Kirchhellen beginnt am

  1. Januar 2023

Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie die begründete Empfehlung zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I sind neben dem Original-Anmeldeschein in der gewünschten Gesamtschule oder in der Sekundarschule Kirchhellen vorzulegen.
Alle weiteren Informationen zum Verfahren sowie die Anmeldezeiträume sind in der Informationsbroschüre „Weiterführende Schulen 2023/2024“ enthalten. Zusätzliche Informationen - insbesondere über den konkreten Ablauf des Anmeldeverfahrens - befinden sich auch auf den Internetseiten der Schulen.

Anmeldung zu einer Realschule oder einem Gymnasium

Das Anmeldeverfahren für die Realschulen und Gymnasien beginnt am

     03. Februar 2023

Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie die begründete Empfehlung zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I sind neben dem Original-Anmeldeschein in der gewünschten Realschule oder im gewünschten Gymnasium vorzulegen.
Alle weiteren Informationen zum Verfahren sowie die Anmeldezeiträume der Bottroper Realschulen und Gymnasien sind in der Informationsbroschüre „Weiterführende Schulen 2023/2024“ enthalten. Zusätzliche Informationen - insbesondere über den konkreten Ablauf des Anmeldeverfahrens - befinden sich auch auf den Internetseiten der Schulen.

An einer Hauptschule sind in Bottrop keine Anmeldungen mehr möglich.

Für auswärtige Schüler/innen gelten die gleichen Bedingungen und Anmeldetermine.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass unter Umständen nicht alle Schülerinnen und Schüler an der gewünschten Schule aufgenommen werden können, da die Raumkapazität einiger Schulen eine unbegrenzte Aufnahme nicht zulässt.

Bottrop, 09. Januar 2023
Der Oberbürgermeister

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