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2023/003 - Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 11.11.2022 aufgrund § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Flächennutzungsplan ist zur Darstellung einer Wohnbaufläche und zur Darstellung einer Grünfläche im Bereich nördlich der Straße Südring zu ändern.
  • Der vom Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 02.02.1999 gefasste Beschluss, für den Bereich zwischen dem Südring, den rückwärtigen Grundstücksteilflächen der Besitzungen Hünefeldstraße 60 und 62, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Besitzungen Hünefeldstraße 56 und 58, den nördlichen und östlichen Grenzen des Flurstücks 550 in Flur 56, der südlichen Grundstücksgrenze der Besitzung Bergstraße 83, einem Teilstück der Bogenstraße und der nördlichen bzw. südöstlichen Grenze des Flurstücks 539 in der Flur 56 den Bebauungsplan Nr. 4.09/13 „Südring / Hünefeldstraße“ aufzustellen wird aufgehoben.
  • Für den Bereich der Flurstücke 424, 425 und 582 in Flur 56 sowie Teile des Flurstücks 579 in Flur 56 der Gemarkung Bottrop, die sich nördlich der Straße Südring, zwischen den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Hünefeldstraße 52 – 66 sowie 44 b und 44c, den hinteren Grundstücksgrenzen der Straße Am Lohbrink 22 – 32 und der Bogenstraße 51 – 83 befinden, ist der Bebauungsplan Nr. 4.09/13 „Südring / Hünefeldstraße“ aufzustellen.
  • Für den Bereich der Flurstücke 383, 460, 517 und 529 in Flur 51 der Gemarkung Bottrop ist der Bebauungsplan Nr. 5.09/15 „Paßstraße / Brinkstraße“ aufzustellen.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.


Änderung Nr. 17 des Flächennutzungsplans© Stadt Bottrop

Aufhebung d. Aufstellungsbeschlusses v. 02.02.1999 f. d. B-Plan Nr. 4.09/13 "Südring/Hünefeldstraße"© Stadt Bottrop

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.09/13 "Südring/Hünefeldstraße"© Stadt Bottrop

Aufstellung d. Bebauungsplans Nr. 5.09/15 "Paßstraße/Brinkstraße"© Stadt Bottrop

Ziel der 17. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.09/13 „Südring / Hünefeldstraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines neuen Wohngebiets mit etwa 160 Wohnungen in Form von Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern zu schaffen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5.09/15 „Paßstraße / Brinkstraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines neuen Wohngebiets mit etwa 50 Wohnungen in Form von Reihen- und Mehrfamilienhäusern zu schaffen.

                                              Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur

  • Änderung Nr. 17 des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Wohnbaufläche und zur Darstellung einer Grünfläche im Bereich nördlich der Straße Südring
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.09/13 „Südring / Hünefeldstraße“
  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5.09/15 „Paßstraße / Brinkstraße“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 13.01.2023 bis einschließlich 27.01.2023 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 25.11.2022

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r

                                                                                                 (Oberbürgermeister)

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