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2022/063 - Bekanntmachung Bez.-Reg. Münster - Anhörungsverfahren A 42 -

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Die Stadt Bottrop gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster bekannt:

Planfeststellung für den A 42 Ausbau von AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord von Betriebs-km 26+000 bis Betriebs-km 30+750, einschließlich weiterer hiermit im Zusammenhang stehender Folgemaßnahmen sowie landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem Gebiet

         - der Stadt Bottrop, Gemarkung Bottrop, Flur 122,
            123, 124, 168, 169, 170, 171, 174

         - der Stadt Essen
             
o Gemarkung Vogelheim, 018, 043  
              o Gemarkung Karnap, Flur 006
             
o Gemarkung Altenessen, Flur 001

         - der Stadt Oberhausen, Gemarkung Osterfeld, Flur 036

                                 - Anhörungsverfahren -

Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die    o. a. Baumaßnahme gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.

Die Erörterung findet vom 24.08.2022 bis 25.08.2022 in der Lohnhalle Arenberg-Fortsetzung, Im Blankenfeld 6-8, 46238 Bottrop, statt.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

Mittwoch, 24.08.2022

09:00 – 13:00 Uhr   Erörterung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange
                                     und der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
 

14:00 – 17:00 Uhr   Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante
                                     Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind

 

Donnerstag, 25.08.2022

09:00 – 13:00 Uhr   Themenbezogene Erörterung von Einwendungen Privater

                                    1. Planrechtfertigung / Verkehrsuntersuchung
                                    2. Standortwahl / Alternativenprüfung
                                    3. Auswirkungen durch Immissionen (Lärm, Luft und Licht)
                                    4. Klima
                                    5. Natur- und Artenschutz
                                    6. Sonstige Belange

14:00 – 17:00 Uhr   Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante
                                     Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind

Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Bei Bedarf ist daher eine Verlängerung der Erörterung an den einzelnen Tagen über 17:00 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung über den 25.08.2022 hinaus oder an einem späteren Termin fortgesetzt.  

In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Autobahn GmbH) sachlich erörtert.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann Zuhörer, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Medien zulassen, wenn keine Berechtigte bzw. kein Berechtigter widerspricht. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen:

  • Einwenderinnen und Einwender (Personen, die schriftlich oder zur
    Niederschrift Einwendungen erhoben haben),
  • Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben
    berührt werden) sowie deren
  • gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigte und
    Sachbeistände
    (Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche
    Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) und
  • Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. 

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben einer oder eines Beteiligten auch in Abwesenheit dieser Person verhandelt werden kann, dass verspätete oder formunwirksame Einwendungen von der inhaltlichen Erörterung grundsätzlich ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss des Erörterungstermins beendet ist. 

Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Einwenderin oder der Einwender nicht am Erörterungstermin teilnimmt. 

Die detaillierte Tagesordnung, das Informationsblatt zum Erörterungstermin sowie die Stellungnahme des Vorhabenträgers zu den allgemeinen Einwendungen sind ab dem 08. August 2022 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/go/verfahren -> Planfeststellung Straße (Stichwort: Erörterungstermin – Ausbau der A 42 von AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord) einzusehen und abrufbar. Dort finden sich auch Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren.

Hinweise aufgrund der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie 

Angesichts der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie werden bei dem Erörterungstermin geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen getroffen. Ich möchte Sie bitten, im Gebäude eine Maske (sog. OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen und diese nur für Redebeiträge abzusetzen. 

Die zu beachtenden Maßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie werden rechtzeitig vor dem Erörterungstermin auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster
(Link s. o.) bekanntgegeben und können im Bedarfsfall modifiziert und an die tatsächlich vorherrschende Situation und gültige Rechtslage angepasst werden.

Bottrop, den 26.07.2022
In Vertretung

          gez.: K e t z e r
        (Erster Beigeordneter)

 

 

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