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2022/062 - Bekanntmachung § 21a 9.BImSchV LARU

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Bekanntmachung gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Bottrop hat der Firma LARU GmbH, Weusterstraße 25, 46240 Bottrop, mit Datum vom 30.06.2022 die Genehmigung zur Änderung einer Anlage zum Schmelzen, Mischen und Verpacken von Fetten mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

„Hiermit erteile ich Ihnen auf Ihren Antrag vom 10.11.2021 gemäß §§ 4, 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) die 

                                                       Genehmigung

auf dem Grundstück in 46240 Bottrop, Weusterstraße 25, Gemarkung Bottrop-Boy, Flur 23, Flurstücke 190 und 200, folgende Anlagen zu ändern und geändert zu betreiben:

1. eine Anlage zur Herstellung von Nahrungsmittelkonserven mit einer
    Produktionsleistung von tierischen Rohstoffen gemäß Nr. 7.4.1.1 des
    Anhangs der 4. BImSchV,

2.  eine Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen
     aus tierischen Rohstoffen gemäß Nr. 7.34.1 und 

3.  eine Anlage zum Schmelzen von tierischen Fetten gemäß 7.3.2.2.

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen.

Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang angeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.“

Gegenstand der Genehmigung ist die Erhöhung der Kapazität der Anlage zum Mischen und Verpacken von Fetten auf eine maximale Tagesmenge von 139,2 t/Tag und die Erhöhung der Kapazität der Anlage zum Schmelzen von tierischen Fetten auf eine maximale Tagesmenge von 16 t/Tag.

Der Genehmigungsbescheid ist unter Auflagen zum Immissionsschutz, Abfallrecht, Gesundheitsrecht und Lebensmittelrecht ergangen.

Die Rechtsmittelbelehrung zu diesem Bescheid lautet:

„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben werden.“

Eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides mit Begründung und den dazugehörigen Antragsunterlagen wird nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen vom 15.08.2022 bis zum 29.08.2022 während der Dienststunden zur Einsicht bei folgender Behörde ausgelegt:

Fachbereich Umwelt und Grün, Untere Immissionsschutzbehörde, Brakerstraße 74, Raum 0.02 in 46238 Bottrop, während der Dienststunden montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags und freitags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Stadt Bottrop, den 21.07.2022
- Der Oberbürgermeister -

 

 

 

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