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2022/060 - Ersatzbestimmung für die Berzirksvertretung Bottrop-Süd

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd

Der gewählte Bewerber der DKP für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Herr Jörg Wingold, ist am 29.05.2022 verstorben.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Irmgard Bobrzik, wh. Thomastr. 4 in 46238 Bottrop, als Nachfolgerin des gewählten Bewerbers Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunal-wahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)    jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b)    die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)    die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 28.07.2022
In Vertretung:
Ketzer
Stellv. Wahlleiter

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