Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2022/054 - Feststellung von Nutzungsrechten an Familiengrabstätten

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Feststellung von Nutzungsrechten an Familiengrabstätten
gem. §§ 15, 30 und 31 der Friedhofssatzung der Stadt Bottrop vom 21.07.2004 in der Fassung der Änderung vom 03.07.2019

Anhörung Beteiligter

Die Inhaber der Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Familiengrabstätten sind nicht bekannt bzw. konnten nicht ermittelt werden. Berechtigte Personen bzw. Personen, die Auskunft über mögliche Nutzungsberechtigte geben können, werden gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden. 

Für den Fall, dass Nutzungsberechtigte sich nicht melden, fällt das Nutzungsrecht an der Grabstätte, der Bepflanzung und den auf der Grabstätte befindlichen Grab- und Grabmalanlagen ersatzlos und entschädigungslos an die Stadt Bottrop. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung abgeräumt. Ein Anspruch auf Zurücksetzung in das Nutzungsrecht besteht nicht.

Nachfolgende Familiengrabstätten sind betroffen:

                                               (siehe Anlage)

Es wird hiermit gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung vorstehender Bekanntmachung beim Fachbereich Umwelt und Grün der Stadt Bottrop, Brakerstraße 74, Zimmer 1.04, 1.05 oder 1.06, 1. OG (Tel. 70 4342, 70 4344 oder 70 4343) Ansprüche anzumelden bzw. Einwände geltend zu machen.

Bottrop, 21.06.2022

Tischler
Oberbürgermeister

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz