Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2022/052 - Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
hier: Gewerbegebiet Arenberg-Fortsetzung

  • Gabelsberger Straße (im Bereich Beckstraße bis zur alten Zechenmauer)
  • Robert-Florin-Straße
  • Straße Im Blankenfeld
  • Anbindung Batenbrockstraße
  • Anbindung Siemensstraße
  • Parkplatz südlich der Robert-Florin-Straße
  • Platzfläche nördlich der Robert-Florin-Straße
  • Stichstraße der Robert-Florin-Straße einschließlich den Parkplätzen und der Rad- und Gehwegverbindung
  • westliche Rad- und Gehwegverbindung von der Straße Im Blankenfeld zur Batenbrockstraße und Gabelsberger Straße einschließlich Begrünung
  • östliche Rad- und Gehwegverbindung von der Straße Im Blankenfeld zur Batenbrockstraße einschließlich Begrünung

Die Straßen, Rad- und Gehwegverbindungen sowie die Parkplatzflächen des Gewerbegebietes Arenberg-Fortsetzung werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dem öffentlichen Verkehr mit folgenden Eingruppierungen gem. § 3 Abs. 4 StrWG NRW und widmungsrechtlichen Beschränkungen gewidmet:

a) Gemeindestraße, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen
    (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW):
   
- Gabelsberger Straße (im Bereich Beckstraße bis zur alten Zechenmauer)
    Gemarkung Bottrop, Flur 99, Flurstücke 269, 406

b) Gemeindestraßen, bei denen die Belange der Erschließung der
    anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW):
   
- Robert-Florin-Straße
    - Straße Im Blankenfeld
    - Anbindung der Batenbrockstraße
    - Anbindung der Siemensstraße
    Gemarkung Bottrop, Flur 99, Flurstücke 254, 262 (teilweise), 263, 266,
    270, 276, 280, 286 (teilweise), 341, 352, 353, 354, 355, 356 (teilweise),
    360 (teilweise), 404, 407

c) Sonstige Gemeindestraßen, bei denen weder die Belange des Verkehrs, noch
    die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen
    (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW):
   
- Parkplatz südlich der Robert-Florin-Straße
    - Platzfläche nördlich der Robert-Florin-Straße
    - Stichstraße der Robert-Florin-Straße einschließlich den Parkplätzen
      und der Rad- und Gehwegverbindung
    - westliche Rad- und Gehwegverbindung von der Straße Im Blankenfeld zur
      Batenbrockstraße und Gabelsberger Straße einschließlich Begrünung
    - östliche Rad- und Gehwegverbindung von der Straße Im Blankenfeld zur
      Batenbrockstraße einschließlich Begrünung
    Gemarkung Bottrop, Flur 99, Flurstücke 103, 222, 232, 243, 256, 263,
    270, 272, 280, 374, 376 (teilweise), 379, 405

Die Benutzung folgender Widmungsflächen wird auf den Fußgänger- und Radverkehr
beschränkt:
Gemarkung Bottrop, Flur 99, Flurstücke 272 (teilweise), 263 (teilweise), 232, 103, 405

Die gesamte Widmungsfläche ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan ersichtlich.
Die Widmungsflächen, welche auf den Rad- und Fußgängerverkehr beschränkt werden,
sind im Lageplan farblich abgesetzt. 



Der Übersichtslageplan kann auch im Fachbereich Tiefbau (66/1), Verwaltungsgebäude Ramada by Wyndham Hotel, Paßstr. 6, 46236 Bottrop, Zimmer 2.19, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen) erhoben werden. Die Bekanntgabe gilt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tage als bewirkt. 

Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist und entweder von der verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert ist oder von der verantwortenden Person signiert auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht wird. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV). Über das Internetportal des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (www.egvp.de) können weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen, Bearbeitungsvoraussetzungen und das Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs abgerufen werden.

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind gemäß § 55d VwGO als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt nach diesem Gesetz für vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht.

Hinweis:
Sollten Ihnen Fehler oder Unrichtigkeiten in der obigen Widmungsverfügung auffallen, so bitte ich Sie, sich rechtzeitig innerhalb der genannten Klagefrist an die erlassende Stelle zu wenden, damit Fehler von dort ohne aufwändiges Klageverfahren behoben werden können. Eine Fristverlängerung ist mit dieser Möglichkeit nicht verbunden.

Bottrop, 14. Juni 2022
Der Oberbürgermeister

In Vertretung
gez.: Müller

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz