2022/035 - Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:
- Für den Bereich, der nördlich durch die Sterkrader Straße, Böckenhoff-, Moltke- und Lützowstraße, im Osten durch die Straße „Am Eickholtshof“, Friedrich-Ebert-Straße sowie durch die Straße „Auf der Bette“, im Süden durch die Essener Straße, Neustraße und im Westen durch die Zeppelinstraße und die Straße „Am Spengelsberg“ begrenzt wird, ist der Bebauungsplan Nr. 4.10/26 „Dachbegrünung Innenstadt“ aufzustellen.
Der Planbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, für das gesamte Plangebiet Regelungen zur Begrünung von Dachflächen zu treffen. Dies betrifft zum Einen die bislang ungeplanten Teile der Innenstadt. Zum Anderen werden die folgenden, im Plangebiet liegenden, bereits wirksamen Bebauungspläne um entsprechende Festsetzungen ergänzt:
- 4.09/3b „Altenheim Neustraße“,
- 4.09/4 „Prosperstraße / Essener Straße“,
- 4.09/8a „Schützenstraße / Peterstraße“,
- 4.09/8b „Hochstraße“,
- 4.09/11 „Hochstraße / Peterstraße“,
- 4.09/12 „Hochstraße / Adolf-Kolping-Straße“,
- 4.09/15 „Prosper / Friedrich-Ebert-Straße“,
- 4.10/7a – 2. Änderung „Trapez“,
- 4.10/9 1. Änderung „Gerichtstraße“,
- 4.10/10 „Am Eickholtshof“,
- 4.10/15 – 1. Änderung „Nördliche Innenstadt“ und
- 4.10/16 „Rathaus“.
Die Geltungsbereiche können den folgenden Übersichtsplänen entnommen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung
von Bebauungsplänen
Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.10/26 „Dachbegrünung Innenstadt“
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Planunterlagen können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 16.05.2022 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:
- Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
- Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.
Bottrop, den 01.04.2022
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)