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2022/034 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 18.03.2022 aufgrund § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der vom Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 23.06.2016 gefasste Beschluss, für einen Bereich nördlich der Straße Am Freitagshof (Teile der Flurstücke 572, 652 und 857 in Flur 127 der Gemarkung Bottrop den Bebauungsplan Nr. 3.08/10 „Am Freitagshof“ aufzustellen, wird aufgehoben.
  • Für den Bereich der Flurstücke 572 und 836 in Flur 127, einen Teil des Flurstücks 193 in Flur 126 sowie Teile der Flurstücke 570, 652 und 857 in Flur 127 der Gemarkung Bottrop ist der Bebauungsplan Nr. 3.08/10 „Am Freitagshof“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in dem zu diesem Beschluss gehörenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3.08/10 „Am Freitagshof“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.


Aufhebung d. Beschlusses v. 23.06.2016 z. Aufstellung d. BPlans Nr. 3.08/10 "Am Freitagshof"© Stadt Bottrop
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.08/10 "Am Freitagshof"© Stadt Bottrop

 

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines neuen Wohngebietes mit etwa 100 Wohneinheiten zu schaffen.

Der Bebauungsplan setzt den naturschutzrechtlichen Ausgleich teilweise auf Flächen außerhalb des Geltungsbereichs fest. Es handelt sich dabei um die folgenden externen Flächen:

  • Auf der externen Ausgleichsfläche Gemarkung Bottrop, Flur 126, Flurstück 193 soll auf einer Fläche von 22.424 qm ein extensives Grünland entwickelt werden. Auf einer Fläche von 3.447 qm soll ein Bachauengehölz entwickelt werden. Die Lage der Flächen ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt.

BPlan Nr. 3.08/10 "Am Freitagshof"© Stadt Bottrop

  • Auf der städtischen Ökokontofläche „Wilhelm-Tenhagen-Straße“, Gemarkung Bottrop, Flur 31, Flurstücke 149, 251 und 713 werden dem Bebauungsplan Nr. 5.227 qm zugeordnet und auf der städtischen Ökokontofläche „Im Gewerbepark“, Gemarkung Bottrop, Flur 22, Flurstück 58 2.134 qm Die Lage der Flächen ist in den folgenden Übersichtsplänen dargestellt.

Aufstellung d. BPlans "Am Freitagshof" Ökokontofläche "Wilhelm-Tenhagen-Str."© Stadt Bottrop
Aufstellung d. BPlans "Am Freitagshof" Ökokontofläche "Im Gewerbepark"© Stadt Bottrop

 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3.08/10 „Am Freitagshof“, die zugehörige Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden. Wegen der umfangreichen Planunterlagen wurde die Dauer der öffentlichen Auslegung über den in § 3 (2) BauGB vorgegebenen Mindestzeitraum hinaus verlängert.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3.08/10 mit der zugehörigen Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Am Eingang zum Verwaltungsgebäude erfolgt eine Zugangskontrolle.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichts, von Gutachten und Fachbeiträgen sowie von Stellungnahmen verfügbar. Darin sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthalten:

  • Umweltbericht, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB mit Aussagen zu den erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen dieser Schutzgüter:
  • Artenschutz, besonders geschützte Arten, z.B. Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Insekten und Pflanzen
  • Freiraum, Natur- und Landschaftsschutz, Kompensation der Eingriffe
  • Erholungsfunktion
  • Gesundheit
  • Boden und Grundwasser, Bodenbeschaffenheit, Bodenbelastungen, Grundwasserstand, Versickerungsfähigkeit
  • Straßenverkehr, Prognose des zusätzlichen Verkehrs, Verteilung im Straßennetz
  • Immissionsschutz, Verkehrslärm von Straße und Schiene
  • Entwässerung
  • Klimabelange, Hitzebelastung, Starkregenereignisse
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bau- und Bodendenkmäler

Diese Unterlagen können ebenfalls im Internet sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 01.04.2022

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                                (Oberbürgermeister)

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