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2022/033 - Aufstellung von Bebauungsplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung von Bebauungsplänen


Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 18.03.2022 aufgrund § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Für Flächen zwischen der Karl-Englert-Straße und der Zunftstraße ist der Bebauungsplan Nr. 5.09/14 „Karl-Englert-Straße/Zunftstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen.
  • Für den Bereich der Flurstücke 86 und 235 in Flur 117 der Gemarkung Bottrop ist der Bebauungsplan Nr. 6.08/4 „Döckelhorst/Klopriesstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.


Aufstellung d. Bebauungsplans Nr. 5.09/14 "Karl-Englert-Str./Zunftstr."© Stadt Bottrop

Ziel der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5.09/14 „Karl-Englert-Straße / Zunftstraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und den Bau von etwa 35 Wohnungen, einer Kindertagesstätte sowie eines Büro- und Ärztehauses zu schaffen.


Aufstellung des Bebauungsplans 6.08/4 "Döckelhorst/Klopriesstraße"© Stadt Bottrop

Ziel der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6.08/4 „Döckelhorst / Klopriesstraße“ ist es, auf dem Gelände eines ehemaligen Sportplatzes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und den Bau eines neuen Wohngebietes mit etwa 60 bis 100 Wohnungen zu schaffen.

 

                                         Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur

  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5.09/14 „Karl-Englert-Straße/Zunftstraße“
  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6.08/4 „Döckelhorst/Klopriesstraße“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 16.05.2022 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Am Eingang zum Verwaltungsgebäude erfolgt eine Zugangskontrolle.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zu den Planungen können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 25.03.2022

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                                (Oberbürgermeister)

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