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2022/032 - Umweltverträglichkeitsprüfung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Bekanntmachung gemäß § 5

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die LARU GmbH, Weusterstraße 25, 46240 Bottrop, hat mit Datum vom 10.11.2021 die Änderung einer Anlage zum Schmelzen, Mischen und Verpacken von Fetten auf dem Grundstück in 46240 Bottrop, Weusterstraße 25, Gemarkung Bottrop, Flur 23, Flurstücke 190 und 200 beantragt.

Gegenstand des Antrages ist die Erhöhung der Kapazität der Anlage zum Mischen und Verpacken von Fetten auf eine maximale Tagesmenge von 139,2 t/Tag und die Erhöhung der Kapazität der Anlage zum Schmelzen von tierischen Fetten auf eine maximale Tagesmenge von 16 t/Tag.

Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. 

Im Vorfeld ist ermittelt worden, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hierbei wurden die einschlägigen Kriterien gemäß Anlage 3 des UVPG zugrunde gelegt.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind. Es besteht somit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. 

Bottrop, den 25.03.2022

Stadt Bottrop
-Der Oberbürgermeister-

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