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2022/029 - Einsicht in das Wählerverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Landtagswahl am 15. Mai 2022

hier: Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis, Erteilung von Wahlscheinen, Briefwahl

  1.  Jeder Wahlberechtigte kann an den Werktagen vom 25.04.2022 bis 29.04.2022 während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

    Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    Das Recht zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme an einem PC-Arbeitsplatz ist an folgenden Orten werktags möglich:

    ·  Im Amt für Informationsverarbeitung (12), Saalbau Bottrop, Casino, 
    -Briefwahlstelle - Tel. 02041/ 70 3918.

    Montag und Dienstag                                  von             8.30 Uhr bis 17.00 Uhr,
    Mittwoch                                                          von            8.30 Uhr bis 13.00 Uhr,
    Donnerstag                                                     von             8.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
    Freitag                                                               von            8.30 Uhr bis 16.00 Uhr

    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist beim Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Bottrop Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24.04.2022 eine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlbenach-richtigung liegt der Stand des Wählerverzeichnisses am 03.04.2022 zugrunde. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 75 Bottrop – Recklinghausen VI durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

    5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

    5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

          a) wenn er nachweist, dass er aus einem von ihm nicht zu
             vertretenden Grund die Einspruchsfrist versäumt hat,
          b) wenn er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund
             nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist,
          c) wenn seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst
             nach der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich
             herausstellt.

       Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis
       eingetragen sind, bis zum 13.05.2022, 18.00 Uhr bei folgenden
       Dienststellen der Stadt Bottrop schriftlich oder mündlich, nicht
       jedoch fernmündlich, beantragt werden

       Amt für Informationsverarbeitung (12), Saalbau, Casino, Droste-Hülshoff-Platz 4

       Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen, Briefwahlbüro, Kirchhellener Ring 84/86.

       Diese Dienststellen sind in der Zeit vom 11.04.2022 bis 13.05.2022
       wie folgt werktags geöffnet:

       Regelmäßige Öffnungszeiten:

       - Montag und Dienstag                                                      von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
       - Mittwoch                                                                              von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
       - Donnerstag                                                                         von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
       - Freitag                                                                                  von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
       - Freitag, 13.05.2022                                                          von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
       - Samstag 23.04., 30.04. und 07.05.2022 (nur Bottrop) von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

       Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die ein
       Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
       Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,
       15.00 Uhr, beim Amt für Informationsverarbeitung (12), Saalbau Bottrop,
       Casino, gestellt werden.

       Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der Wahlschein
       nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Samstag,
       14.05.2022, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

       Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können
       aus den unter Ziffer 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den
       Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr,
       beim Amt für Informationsverarbeitung (12), Saalbau Bottrop, Casino, stellen.

       Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
       schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein
       Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der
       Hilfe einer anderen Person bedienen.

  6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte

    - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
    - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
       zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    - ein Merkblatt für die Briefwahl.

    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stadt Bottrop absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief kann auch bei der Stadt Bottrop abgegeben werden.

    Bottrop, 29.03.2022

    gez. Tischler
    Oberbürgermeister

 

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