Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2022/017 - Satzungsänderung Jugendparlament

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Satzung
zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung des Jugendparlamentes
der Stadt Bottrop vom 23.02.2022

Auf Grund des § 7 und des § 27a in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der  
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1346) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.02.2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung des Jugendparlamentes der Stadt Bottrop vom 27.11.2019 beschlossen:  

 

Artikel I  

§ 3 Abs. 5 wird um folgenden dritten Satz ergänzt:  

Abweichend von Satz 1 dauert die Wahlperiode des ersten Jugendparlamentes drei Jahre  und endet mit dem Ablauf des Schuljahres 2022/2023.  

 

Artikel II  

Die Satzung zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung des Jugendparlamentes der  Stadt Bottrop tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.  

 

Bekanntmachungsanordnung  

Vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung des Jugendparlamentes der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.  

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn  

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes                          
      Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,  
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht                  
      worden,  
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
      oder  
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher 
      gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet              
      worden, die den Mangel ergibt.  

Bottrop, 23.02.2022  

gez. Tischler
Oberbürgermeister 

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz