2022/017 - Satzungsänderung Jugendparlament
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Satzung
zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung des Jugendparlamentes
der Stadt Bottrop vom 23.02.2022
Auf Grund des § 7 und des § 27a in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1346) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.02.2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung des Jugendparlamentes der Stadt Bottrop vom 27.11.2019 beschlossen:
Artikel I
§ 3 Abs. 5 wird um folgenden dritten Satz ergänzt:
Abweichend von Satz 1 dauert die Wahlperiode des ersten Jugendparlamentes drei Jahre und endet mit dem Ablauf des Schuljahres 2022/2023.
Artikel II
Die Satzung zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung des Jugendparlamentes der Stadt Bottrop tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung des Jugendparlamentes der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Bottrop, 23.02.2022
gez. Tischler
Oberbürgermeister