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2022/005 - Bekanntmachung Bottrop PFB Trimet

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Die Stadt Bottrop gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt.

Planfeststellungsverfahren für die Umbeseilung der bestehenden 110-/220-/380-Höchstspannungsfreileitung Büscherhof-Borbeck, Bl. 4582 und der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Borbeck-Trafoanlage LMG, Bl. 2437 (Az.: 25.05.01.02-06/19)

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 07.12.2021 den Planfeststellungsbeschluss im oben genannten Verfahren erlassen. Die gemäß § 73 Abs. 4 S. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen erforderliche Offenlage des Beschlusses und der festgestellten Planunterlagen (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes in digitaler Form in der Zeit vom 26.01. bis 09.02.2022 (einschließlich) auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Link http://url.nrw/offenlage erfolgen.

Im selben Zeitraum wird eine Ausfertigung des Beschlusses und der festgestellten Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1, Bottrop (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3355 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an flaechennutzungsplanbottropde.
  • Der Zutritt zu dem Verwaltungsgebäude ist nur unter Berücksichtigung der 3G-Regel möglich. Alle Personen, die ein Verwaltungsgebäude aufsuchen, sind daher aufgerufen einen Nachweis mitzuführen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dieser Nachweis wird beim Zutritt zum Gebäude durch einen eingesetzten Dienstleister oder städtische Bedienstete kontrolliert.

Hinweis: Sollten sich Betroffene aufgrund der aktuellen Situation außerstande sehen, die Räumlichkeiten der Stadt aufzusuchen, sollten diese Betroffenen sich zwecks Bereitstellung einer elektronischen bzw. schriftlichen Fassung des Planfeststellungsbeschlusses an die Planfeststellungsbehörde wenden (E-Mail: maximilian.quinkbrd.nrwde; Telefon: 49 211 475-3780).

Gemäß § 27a VwVfG NRW wird zeitgleich der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Bottrop ( https://www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/index2021_239900.php ) veröffentlicht.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW).

Im Auftrag
gez. Quink

Bottrop, den 17.01.2022

gez. Tischler
Oberbürgermeister

 

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