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2021/067 - Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop

Bekanntmachung
gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Die LARU GmbH, Weusterstraße 25, 46240 Bottrop, hat mit Datum vom 10.11.2021 die Änderung einer Anlage zum Schmelzen, Mischen und Verpacken von Fetten auf dem Grundstück in 46240 Bottrop, Weusterstraße 25, Gemarkung Bottrop, Flur 23, Flurstücke 190 und 200 beantragt.

Gegenstand des Antrages ist die Erhöhung der Kapazität der Anlage zum Mischen und Verpacken von Fetten auf eine maximale Tagesmenge von 139,2 t/Tag und die Erhöhung der Kapazität der Anlage zum Schmelzen von tierischen Fetten auf eine maximale Tagesmenge von 16 t/Tag.

Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.

Das beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG bekannt gemacht.

Sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird, soll die Anlage sobald wie möglich geändert in Betrieb genommen werden.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat, vom 10.01.2022 bis 10.02.2022, während der Dienststunden zur Einsicht bei folgender Behörde aus:

Fachbereich Umwelt und Grün, Untere Immissionsschutzbehörde, Brakerstraße 74, Raum 0.02 in 46238 Bottrop, während der Dienststunden montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags und freitags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 10.01.2022 bis 24.02.2022 bei der o. g. Auslegungsstelle schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren.

Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.

Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde - auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben - in einem Erörterungstermin erörtert werden. Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, ist dieser für Dienstag, den 22.03.2022, ab 10.00 Uhr in Zimmer 111 im Rathaus, Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop vorgesehen. Die Erörterung kann bei Bedarf fortgesetzt werden.

Sollte der Erörterungstermin nicht stattfinden oder verlegt werden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden, der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig - d. h. in der Zeit vom 10.01.2022 bis 24.02.2022 - bei den vorgenannten Behörden Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Stadt Bottrop, den 25.11.2021
- Der Oberbürgermeister -

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