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2021/062 - Ersatzbestimmung für den Integrationsausschuss

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Integrationsausschusswahl vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers zum Integrationsausschuss der Stadt Bottrop

Der gewählte Bewerber der Partei SPD für den Integrationsausschuss, Herr Gordon Boachie, hat die Wählbarkeit durch Wegzug für den Integrationsausschuss verloren.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Selahattin Güngör, wh. Aegidistr. 49 in 46238 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied des Integrationsausschusses geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)      jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets
b)      die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und
           Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
           sowie
c)      die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 04.11.2020
 
Der Wahlleiter:
gez. Tischler

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