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2021/044 - Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Bebauungsplan Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ ist für den Bereich zwischen der Rentforter Straße, der Pater-Gahlen-Straße und der Straße Dorfheide im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zu ändern.

Der Planbereich umfasst das Gebiet zwischen der Rentforter Straße, der Pater-Gahlen-Straße und der Straße Dorfheide und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

© Stadt Bottrop

Ziel dieser Änderung ist es, im Plangebiet eine geringfügig andere Gebäudestellung sowie andere Dachformen zu ermöglichen.

                                              Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Schultenkamp/Dorfheide“
    – 6. Änderung

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 02.08.2021 bis einschließlich 16.08.2021 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

www.bottrop.de/wohnen-umwelt-verkehr/bauleitplanung/index.php

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 19.07.2021

gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

 

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