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2021/040 - Ersatzbestimmung für den Rat der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt Bottrop

Der gewählte Bewerber der DKP für den Rat der Stadt, Herr Michael Gerber, hat auf sein Mandat für den Rat der Stadt mit Wirkung zum 01.07.2021 verzichtet.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Jörg Michael Wingold, wh. Germaniastr. 71 A in 46236 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied des Rates der Stadt Bottrop geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)  jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b)  die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien
      und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)  die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 01.07.2021                                                          

Der Wahlleiter
Tischler

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