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2021/038 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holthausener Straße“ ist öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist es, für das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet, die Grenzen für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil unter Einbeziehung einer Außenbereichsfläche für Wohnungsbau festzulegen.

Das Satzungsgebiet ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Holthausener Straße"© Stadt Bottrop

Die Satzung setzt den naturschutzrechtlichen Ausgleich teilweise auf Flächen außerhalb des Geltungsbereichs fest. Auf der externen Ausgleichsfläche Gemarkung Kirchhellen, Flur 61, Flurstücke 63 und 137 soll auf einer Fläche von 3.595 m² eine extensive Streuobstwiese angelegt werden. Die Lage dieser Fläche ist ebenfalls im Übersichtsplan dargestellt.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holthausener Straße“ kann nach § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 19.07.2021 bis einschließlich 19.08.2021 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

www.bottrop.de/wohnen-umwelt-verkehr/bauleitplanung/index.php

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegt der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holthausener Straße“ mit der zugehörigen Begründung, während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Am Eingang zum Verwaltungsgebäude erfolgt eine Zugangskontrolle.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 26.05.2021

gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

 

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