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2021/035 - Ersatzbestimmung für den Rat der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt Bottrop

Der gewählte Bewerber der SPD für den Rat der Stadt, Herr Werner Kamratowski, ist am 07.06.2021 verstorben.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Oliver Altenhoff, wh. Sensenfeld 109a in 46244 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied des Rates der Stadt Bottrop geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien
    und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

    sowie

c)  die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 17.06.2021                                                                                  

Der Wahlleiter
Tischler

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