2021/032 - Ersatzbestimmung einer gewählten Bewerberin zum Integrationsausschuss
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Integrationsausschusswahl vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung einer gewählten Bewerberin zum Integrationsausschuss der Stadt Bottrop
Die gewählte Bewerberin der Partei DIE LINKE.International für den Integrationsausschuss, Frau Roswitha Busch, hat ihr Mandat für den Integrationsausschuss mit Wirkung zum 01.06.2021 niedergelegt.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Elif Güngör, wh. Aegidistr. 49 in 46238 Bottrop, als Nachfolgerin der gewählten Bewerberin mit Wirkung zum 11.06.2021 Mitglied des Integrationsausschusses geworden ist.
Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wähler-
gruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Bottrop, 15.06.2021
Der Wahlleiter:
Tischler
Oberbürgermeister