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2021/027 - Widmung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Widmung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
hier: Wohlgemuthstraße
Gemarkung Bottrop, Flur 133, Flurstücke 400 und 212

Die Wohlgemuthstraße wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung überwiegen (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW), gewidmet.

Die betroffenen Flurstücke sind aus dem beigefügten Übersichtslageplan ersichtlich.

Der Übersichtslageplan kann in den Schaukästen am Rathaus Bottrop, Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe mit dem Rechtsmittel der Klage angefochten werden. Die Bekanntgabe gilt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tage als bewirkt. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht in 45879 Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden.

Sollte die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S.3803).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.


Hinweis:
Sollten Ihnen Fehler oder Unrichtigkeiten in der obigen Widmungsverfügung auffallen, so bitte ich Sie, sich rechtzeitig innerhalb der genannten Klagefrist an die erlassende Stelle zu wenden, damit Fehler von dort ohne aufwändiges Klageverfahren behoben werden können. Eine Fristverlängerung ist mit dieser Möglichkeit nicht verbunden.

Bottrop, 18. Mai 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
gez.: Müller

Lageplan - Wohlgemuthstraße -© Stadt Bottrop

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