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2021/023 - Sanierungssatzung Hansaviertel

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Satzung
der Stadt Bottrop über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hansaviertel“
vom 27. April 2021

Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 27. April 2021 aufgrund des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Festlegung und Abgrenzung des Sanierungsgebiets

1.  In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Der Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert werden. Auf die Ausführungen der Vorbereitenden Untersuchungen „Hansaviertel“ wird hingewiesen. Das in Absatz 2 näher bezeichnete Gebiet mit insgesamt rund 3,2 ha wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „Hansaviertel“. 

2.  Das Sanierungsgebiet liegt im Bereich der Gemarkung Bottrop. Die Grenze des Sanierungsgebiets verläuft wie folgt: 

Die Grenze des Sanierungsgebiets verläuft jeweils an den Fassaden der im Folgenden benannten Gebäude. Im Norden verläuft sie zwischen dem Gebäude am Pferdemarkt 5 über die Osterfelder Straße bis hin zum Gebäude Altmarkt 4. Im Osten begrenzen die Gebäude am Berliner Platz 1 bis 5 das Gebiet. Der Berliner Platz 5 bildet zugleich den Anfang der südlichen Begrenzung entlang der nördlichen Seite der Poststraße. An der Poststraße 1 knickt die Grenze Richtung Norden ab und verläuft fortan an den Gebäuden des Kirchplatzes 8 bis 2. Sie umfasst anschließend das Eckgebäude Hochstraße 32 und verläuft dann vor den Fassaden der Gebäude Hochstraße 34 bis 48 und integriert auch die kleinen dreiecksförmigen Flurstücke zwischen öffentlichem Straßenflurstück und den Gebäuden. Das Sanierungsgebiet umschließt vollständig die Straße Am Pferdemarkt (Flurstück 333). Am nördlichen und südlichen Ende der Hansastraße verspringt die Grenze in die Hansastraße hinein und umfasst dort das Flurstück 311.

3.  Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile, die im als Anlage beigefügten Lageplan durch eine Umgrenzungslinie eingeschlossen sind. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich allein aus der Abgrenzung des Sanierungsgebiets gemäß Lageplan in der Anlage dieser Satzung. 

Folgende Aufzählung dient lediglich zur Erläuterung der Satzung. 

Das Sanierungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Lagebezeichnung

Bottrop

60

326

Altmarkt

Bottrop

60

335

Altmarkt

Bottrop

60

229

Altmarkt 1, Hansastraße 19

Bottrop

60

334

Altmarkt 1, Hansastraße 19

Bottrop

59

51

Altmarkt 5

Bottrop

59

52

Altmarkt 5

Bottrop

59

59

Altmarkt 5

Bottrop

60

180

Altmarkt 6

Bottrop

60

181

Altmarkt 6

Bottrop

60

190

Altmarkt 6

Bottrop

60

191

Altmarkt 6

Bottrop

60

192

Altmarkt 6

Bottrop

60

193

Altmarkt 6

Bottrop

60

178

Altmarkt 7

Bottrop

60

333

Am Pferdemarkt

Bottrop

60

227

Am Pferdemarkt 1, Osterfelder Straße 8

Bottrop

60

332

Am Pferdemarkt 1, Osterfelder Straße 8

Bottrop

59

53

Berliner Platz 1

Bottrop

59

54

Berliner Platz 1

Bottrop

59

54

Berliner Platz 1

Bottrop

59

55

Berliner Platz 1

Bottrop

59

56

Berliner Platz 2

Bottrop

59

57

Berliner Platz 2

Bottrop

59

60

Berliner Platz 2

Bottrop

59

64

Berliner Platz 2

Bottrop

60

318

Berliner Platz 3

Bottrop

60

319

Berliner Platz 3

Bottrop

59

58

Berliner Platz 5

Bottrop

60

315

Berliner Platz 5

Bottrop

60

315

Berliner Platz 5

Bottrop

60

316

Berliner Platz 5

Bottrop

60

328

Berliner Platz 5

Bottrop

60

327

Berliner Platz 5, Hansastraße 2

Bottrop

60

311

Hansastraße

Bottrop

60

294

Hansastraße 1

Bottrop

60

211

Hansastraße 10

Bottrop

60

210

Hansastraße 12

Bottrop

60

209

Hansastraße 12a

Bottrop

60

342

Hansastraße 12a

Bottrop

60

343

Hansastraße 14

Bottrop

60

231

Hansastraße 15

Bottrop

60

204

Hansastraße 16

Bottrop

60

230

Hansastraße 17

Bottrop

60

203

Hansastraße 18

Bottrop

60

205

Hansastraße 18

Bottrop

60

207

Hansastraße 18

Bottrop

60

280

Hansastraße 2

Bottrop

60

281

Hansastraße 2

Bottrop

60

314

Hansastraße 2

Bottrop

60

324

Hansastraße 2

Bottrop

60

267

Hansastraße 7

Bottrop

60

213

Hansastraße 6

Bottrop

60

214

Hansastraße 4

Bottrop

60

268

Hansastraße 7

Bottrop

60

269

Hansastraße 7

Bottrop

60

270

Hansastraße 7

Bottrop

60

271

Hansastraße 7

Bottrop

60

272

Hansastraße 7

Bottrop

60

292

Hansastraße 7

Bottrop

60

293

Hansastraße 7

Bottrop

60

212

Hansastraße 8

Bottrop

60

208

Hansastraße 8

Bottrop

60

286

Hochstraße 32

Bottrop

60

287

Hochstraße 32

Bottrop

60

285

Hochstraße 34, 36

Bottrop

60

288

Hochstraße 34, 36

Bottrop

60

274

Hochstraße 48

Bottrop

60

275

Hochstraße 48

Bottrop

60

273

Hochstraße 48, Pferdemarkt 4-5

Bottrop

60

296

Kirchplatz

Bottrop

60

297

Kirchplatz 2-3

Bottrop

60

298

Kirchplatz 2-3

Bottrop

60

299

Kirchplatz 2-3

Bottrop

60

295

Kirchplatz 4

Bottrop

60

302

Kirchplatz 4

Bottrop

60

303

Kirchplatz 4

Bottrop

60

215

Kirchplatz 5

Bottrop

60

325

Kirchplatz 6

Bottrop

60

189

Kirchplatz 7

Bottrop

60

188

Kirchplatz 8, Poststraße 1

Bottrop

60

228

Osterfelder Straße 6

Bottrop

60

290

Pferdemarkt 1

Bottrop

60

277

Pferdemarkt 2

Bottrop

60

291

Pferdemarkt 2

Bottrop

60

276

Pferdemarkt 3

Bottrop

60

312

Poststraße

Bottrop

60

313

Poststraße

Bottrop

60

248

Poststraße 3, 5

Bottrop

60

338

Poststraße 7

Bottrop

60

339

Poststraße 9

Bottrop

60

323

Berliner Platz 1

4. Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2
Vereinfachtes Sanierungsverfahren

Für das in § 1 näher bezeichnete Sanierungsgebiet „Hansaviertel“ wird die Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts des Baugesetzbuches (§§ 152 - 156a BauGB) wird ausgeschlossen, da sie für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird.

§ 3
Genehmigungspflichten

Für die in § 1 näher bezeichneten Bereiche finden die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB nach entsprechendem Ratsbeschluss mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Anlage

Lageplan Sanierungsgebiet "Hansaviertel"

Lageplan Sanierungsgebiet "Hansaviertel"© Stadt Bottrop

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Hansaviertel“ der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
      Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
      worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher
      gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
      bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bottrop, den 27.04.2021
Stadt Bottrop
Der Oberbürgermeister

gez. OB Tischler

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