Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2021/021 - Herstellung eines Gewässer am Töttelberg in Bottrop-Kirchhellen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Die Stadt Bottrop Fachbereich Umwelt und Grün, Brakerstraße 74, 46238 Bottrop hat nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG -), in der Fassung vom 31.07.2009 (BGBl. I Seite 2585) die Feststellung des Planes für folgendes Unternehmen beantragt:

„Herstellung eines Gewässer am Töttelberg in Bottrop-Kirchhellen“

Nach § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12.11.1999 (GV.NRW. Seite 602) wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Pläne (Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen) aus denen sich Art und Um­fang des Unternehmens ergeben, liegen während eines Monats, und zwar in der Zeit vom 17.05.2021 bis 17.06.2021 bei der Stadtverwaltung Bottrop, Fachbereich Umwelt und Grün (68), Verwaltungsgebäude Brakerstraße 74, Zimmer 1.02, 1. Stock zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 02041/703694 erfolgen.
    Alternativ kann eine Einsichtnahme der Unterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen, Zimmer 26, 1. Stock erfolgen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist für die Einsichtnahme ebenfalls erforderlich und kann unter der Telefonnummer 02041/704026 erfolgen.

  2. Einwendungen gegen das Unternehmen zur Vermeidung des Verfahrensausschlusses sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis spätestens 02.07.2021 bei der Stadtverwaltung in Bottrop schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Verspätet erhobene Einwendungen sind nach § 73 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NW ausgeschlossen, soweit sie nicht auf privat-rechtlichen Titeln beruhen.

  3. Einwendungen sollen den Namen, Vornamen sowie die genaue Anschrift des Be­troffenen und die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) derjenigen Grundstücken enthalten, für die Einwendungen erhoben werden. Außerdem sollen die Nutzungen der Flurstücke sowie Wasservorkommen (Brunnen, Viehtränken, Gewässer) mit Wasserständen angegeben werden.

  4. Soweit gegen den oben bezeichneten Plan Einwendungen erhoben werden, werden diese in einem Erörterungstermin, der ortsüblich bekannt gemacht wird, mit allen Beteiligten erörtert. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

  5. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind

    a) können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch
         öffentliche Bekanntmachung über den Erörterungstermin
         unterrichtet werden,

    b) kann die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch
          öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Planfeststellung alle nach anderen Rechts­vorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Verleihungen, Erlaub­nisse, Zustimmungen usw. ersetzt und dass durch sie alle öffentlich-rechtlichen Bezie­hungen zwischen der Stadt Bottrop, Fachbereich Umwelt und Grün  und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt werden.

Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Über Entschädigungsansprüche wird nicht im Planfeststellungsverfahren entschieden.                                                                                  

Bottrop, 30.04.2021                                                            Stadt Bottrop
                                                                                             Der Oberbürgermeister
                                                                                            -Untere Wasserbehörde-

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz