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2021/018 - Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen


Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 aufgrund § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.12.2002 gefasste Beschluss, für den Bereich der Flurstücke 112, 178 und 179 in Flur 64 der Gemarkung Bottrop den Bebauungsplan Nr. 3.09/17 Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Sandknappen“ aufzustellen, wird aufgehoben.
  • Für den Bereich der Flurstücke 112, 178 und 179 in Flur 64 der Gemarkung Bottrop ist der Bebauungsplan Nr. 3.09/17 „Am Sandknappen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen.
  • Für eine Teilfläche des Flurstücks 348 in Flur 99 der Gemarkung Bottrop ist der Bebauungsplan Nr. 6.11/4 „Sportanlage Rhenania“ – 1. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen.
  • Für einen Bereich angrenzend an die Aegidistraße (Flurstücke 129, 131, 133, 137, 200, 201, 672 und 673 in Flur 93 der Gemarkung Bottrop) ist der Bebauungsplan Nr. 11/8 „Aegidistraße/Am Schoolkamp“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen.
  • Für den Bereich der Flurstücke 95, 225 und 261 in Flur 99 der Gemarkung Bottrop ist der Bebauungsplan Nr. 7.11/8 "Neuordnung Hüls-Gelände“ – 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen.
  • Für den Kreuzungsbereich der Haupt- und Pelsstraße mit der Feldhausener Straße (Flurstücke 130 bis 133, 135, 138, 139, 141 und teils 140 in Flur 16 der Gemarkung Kirchhellen; Flurstücke 1517 bis 1520, 1522, 1524, 1544, 1546, 1553, 1554, 1556, 1557 und teils 1540 sowie 1547 in Flur 18 der Gemarkung Kirchhellen; Flurstücke 91, 419, 504, 586, 855, 859 bis 861 und teils 419 sowie 738 in Flur 63 der Gemarkung Kirchhellen) ist der Bebauungsplan 73 „Kreisverkehr Pelsstraße“ – 1. Änderung und Ergänzung aufzustellen.

Die Bebauungspläne Nr. 3.09/17 „Am Sandknappen“, Nr. 6.11/4 „Sportanlage Rhenania“ – 1. Änderung, Nr. 6.11/8 „Aegidistraße/Am Schoolkamp“ und Nr. 7.11/8 „Neuordnung Hüls-Gelände“ – 3. Änderung werden als Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 73 „Kreisverkehr Pelsstraße“ – 1. Änderung und Ergänzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

© Stadt Bottrop

  • Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.09/17 „Am Sandknappen“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines Wohngebietes mit 4 Wohneinheiten zu schaffen.
  • Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6.11/4 „Sportanlage Rhenania“ – 1. Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Gewerbebetriebs zu schaffen.
  • Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6.11/8 „Aegidistraße/Am Schollkamp“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines Wohngebietes mit 12 Wohneinheiten zu schaffen.
  • Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7.11/8 „Neuordnung Hüls-Gelände“ – 3. Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebs zu schaffen.
  • Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans 73 „Kreisverkehr Pelsstraße“ – 1. Änderung und Ergänzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Kreisverkehrs zu schaffen.

 

                                                  Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.


II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen


Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur

  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.09/17 „Am Sandknappen“
  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6.11/4 „Sportanlage Rhenania“ – 1. Änderung
  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6.11/8 „Aegidistraße/Am Schollkamp“
  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7.11/8 „Neuordnung Hüls-Gelände“ – 3. Änderung
  • Aufstellung des Bebauungsplans 73 „Kreisverkehr Pelsstraße“ – 1. Änderung und Ergänzung

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 28.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

www.bottrop.de/wohnen-umwelt-verkehr/bauleitplanung/index.php

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 07.04.2021

gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

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