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2021/011 - Veröffentlichung der Bodenrichtwerte 2021

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte 2021

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop hat gemäß §196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 37 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der zuletzt gültigen Fassung, aufgrund der gemäß § 195 BauGB geführten Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte (zonale Bodenrichtwerte) zum Stichtag 1. Januar 2021 für das Stadtgebiet ermittelt und am 09. März 2021 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte werden automatisiert im amtlichen Informationssystem www.BORIS.NRW.de geführt und dargestellt. Hier können interessierte Bürger/innen kostenfrei nach Eingabe der Gemeinde/Stadt, dem Straßennamen und der Hausnummer einen Kartenausschnitt mit Darstellung der Bodenrichtwerte einsehen und einen amtlichen Auszug ausdrucken. Telefonische Auskünfte können unter den Telefonnummern 0 20 41 / 70 48 51 bis 70 48 55 eingeholt werden.

Bottrop, 15.03.2021

gez.:  Petri
(Vorsitzender)

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