2021/008 Anmeldeverfahren weiterführende Schulen
Amtliche Bekanntmachung
Anmeldeverfahren beim Übergang zu weiterführenden Schulen nach dem 4. Schuljahr
Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen (Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen) der Stadt Bottrop für das Schuljahr 2021/2022 erfolgen mit Anmeldescheinen, die über die Grundschulen zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ausgegeben werden.
Jeder 4.Klässler erhält einen Original-Anmeldeschein und kann sich mit diesem persönlich an einer weiterführenden Schule anmelden.
Auf die Besonderheiten der einzelnen Schulformen geht eine Informationsbroschüre ein, die den Erziehungsberechtigten aller 4.Klässler bereits über die Grundschule zugeleitet wurde.
Anmeldung zu einer Gesamtschule oder zur Sekundarschule
Das Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen und die Sekundarschule Kirchhellen beginnt am
29. Januar 2021
Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie die begründete Empfehlung zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I sind neben dem Original-Anmeldeschein in der gewünschten Gesamtschule oder in der Sekundarschule Kirchhellen vorzulegen.
Alle weiteren Informationen zum Verfahren sowie die Anmeldezeiträume sind in der Informationsbroschüre „Weiterführende Schulen 2021/2022“ enthalten. Zusätzliche Informationen - insbesondere über den konkreten Ablauf des Anmeldeverfahrens - befinden sich auch auf den Internetseiten der Schulen.
Anmeldung zu einer Hauptschule, einer Realschule oder einem Gymnasium
Das Anmeldeverfahren für die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien beginnt am
12. Februar 2021
Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie die begründete Empfehlung zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I sind neben dem Original-Anmeldeschein in der gewünschten Hauptschule, Realschule oder im gewünschten Gymnasium vorzulegen.
Alle weiteren Informationen zum Verfahren sowie die Anmeldezeiträume der Hauptschule Welheim und der Bottroper Realschulen und Gymnasien sind in der Informationsbroschüre „Weiterführende Schulen 2021/2022“ enthalten. Zusätzliche Informationen - insbesondere über den konkreten Ablauf des Anmeldeverfahrens -befinden sich auch auf den Internetseiten der Schulen.
Für auswärtige Schüler/innen gelten die gleichen Bedingungen und Anmeldetermine.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass unter Umständen nicht alle Schülerinnen und Schüler an der gewünschten Schule aufgenommen werden können, da die Raumkapazität einiger Schulen eine unbegrenzte Aufnahme nicht zulässt.
Bottrop, 22. Januar 2021
Der Oberbürgermeister
Die öffentliche Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter: www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/index.php