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2021/006-Ausstellung-Aufhebung von Bauleitplänen "Eigener Markt"

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Aufhebung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Für einen Bereich zwischen Bügelstraße und Vienkenstraße ist der Bebauungsplan Nr. 4.13/2 „Nahversorgungszentrum Eigener Markt“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
  • Der Bebauungsplan Nr. 4.11/6 „Gladbecker Straße“ ist aufzuheben.
  • Für den Bereich östlich der Gladbecker Straße, südlich der Straße Am Kirchschemmsbach und nordwestlich des Kirchschemmsbachs ist der Bebauungsplan Nr. 4.11/11 „Gladbecker Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.

 

© Stadt Bottrop
© Stadt Bottrop
© Stadt Bottrop

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.13/2 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines Nahversorgungszentrums mit Lebensmittelmarkt, Drogeriemarkt und Wohnungen zu schaffen. Wegen der Größe der geplanten Einzelhandelsbetriebe wird für die Planung eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt.

Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4.11/6 und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.11/11 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines gemischt genutzten Gebietes mit Wohnungen, Gewerbeflächen und Lebensmittelmarkt zu schaffen.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur

  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.13/2 „Nahversorgungszentrum Eigener Markt“
  • Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4.11/6 „Gladbecker Straße“
  • Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.11/11 „Gladbecker Straße“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 27.01.2021 bis einschließlich 10.02.2021 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

www.bottrop.de/wohnen-umwelt-verkehr/bauleitplanung/index.php

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 12.01.202
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

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