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2021/001- Bekanntmachung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Die Firma ReNature GmbH hat einen Antrag zur Neugenehmigung einer Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen und eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen und zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück Am Rhein-Herne-Kanal 2 in 46240 Bottrop (Gemarkung Bottrop, Flur 173, Flurstücke 93, 95, 96, 97, 98, 99, 103 und 107) vorgelegt.

Gegenstand des Antrages ist die Annahme, Lagerung und mechanische Aufbereitung von regionalem Grünschnitt sowie nichtgefährlichen Holzabfällen und Böden.

Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.

Im Vorfeld ist ermittelt worden, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hierbei wurden die einschlägigen Kriterien gemäß Anlage 3 des UVPG zugrunde gelegt.

Es wurde festgestellt, dass es keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Es entsteht an keiner Stelle verunreinigtes Wasser oder Luft, sodass eine Gefahr für die menschliche Gesundheit gegeben wäre. Das Vorhaben beeinflusst die im Einwirkungsbereich befindlichen, ökologisch empfindlichen Gebiete nicht. Der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten wird nicht unterschritten. Es sind daher keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.

Bottrop, den 09.12.2021

Der Oberbürgermeister
Bernd Tischler

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