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2020/109 - Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Die Stadt Bottrop gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt.

Ziffer 1

Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf

Online-Konsultation im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) für die Umbeseilung der bestehenden 110-/220-/380-Höchstspannungsfreileitung Büscherhof – Borbeck, Bl. 4582 und der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Borbeck – Trafoanlage LMG, Bl. 2437

Bezirksregierung Düsseldorf

25.05.01.02-06/19                                         Düsseldorf, den 01.12.2020

Ziffer 2

Für das oben genannte Vorhaben wurde ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet und dazu vom 22.06.2020 bis 03.08.2020 die Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme durchgeführt. Die Anhörung wird nun durch eine Online-Konsultation nach § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) fortgesetzt. Diese Online-Konsultation ersetzt den gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG NRW normalerweise durchzuführenden Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt.

Im Rahmen dieser Online-Konsultation wird den Trägern öffentlicher Belange, den Verbänden nach § 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG NRW und den Einwendern die Erwiderung des Vorhabenträgers auf ihre Stellungnahmen durch Einstellung in eine geschützte Ablage im Internet zugänglich gemacht. Dies erfolgt durch schriftliche Benachrichtigung durch die Planfeststellungsbehörde, die das Passwort für den Abruf der Unterlagen beinhaltet.

Die Unterlagen werden in der Zeit vom

16.12.2020 bis zum 22.01.2021 (einschließlich)

auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ (http://url.nrw/offenlage) abrufbar sein.

Die Träger öffentlicher Belange, die Verbände nach § 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG NRW und die Einwender haben die Gelegenheit, sich zu der Erwiderung des Vorhabenträgers bis zum Ablauf des 22.01.2021 zu äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Die Teilnahme der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Es kann ohne die Mitwirkung eines Beteiligten entschieden werden. Unabhängig davon wird die Planfeststellungsbehörde die im Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.
  2. Die Einwendungsfrist ist seit dem 17.08.2020 abgelaufen. Alle erst danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und können im Planfeststellungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
  3. Die Vertretung durch einen Vertreter ist möglich. Die Vollmacht muss in diesem Fall der Planfeststellungsbehörde innerhalb der Frist zur Stellungnahme zugehen. Auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben benannte Vertreter benötigen keine Vollmacht.
  4. Wurde auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben ein Vertreter benannt, erfolgt unabhängig von der Teilnahmemöglichkeit der Unterzeichnenden die Erörterung in der Regel nur mit dem Vertreter.
  5. Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.
  6. Die Online-Konsultation stellt nach § 1 Nr. 1 PlanSiG die Anhörung der von der betroffenen Öffentlichkeit erhobenen Einwendungen im Sinne von § 73 Abs. 6 VwVfG NRW dar.
  7. Beiträge im Rahmen dieser Konsultation werden dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen werden Name und Anschrift des Einwenders vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
  8. Sollten Probleme beim Aufrufen des Links, der zur geschützten Ablage führt, oder beim Abrufen der dort abgelegten Dateien entstehen, wird an die Planfeststellungsbehörde verwiesen (Ansprechpartner: Herr Quink, Tel.: 0211-475-3780, E-Mail: Maximilian.Quinkbrd.nrwde).
  9. Sollten sich Personen als von dem Vorhaben Betroffene ansehen, die nicht separat über das Passwort zu der geschützten Ablage informiert wurden, sollen sich diese ebenfalls an die Planfeststellungsbehörde wenden (Ansprechpartner: Siehe Ziffer 8).
  10. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens unter Berücksichtigung des bereits in Ziffer 7 gegebenen Hinweises, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Datenschutzbestimmungen“ (https://www.brd.nrw.de/service/datenschutz.html) abgerufen werden.

Im Auftrag
gez. Quink

Bottrop, den 09.12.2020                                                                  

gez. Tischler
Oberbürgermeister

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