2020/105 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop über die Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Durchführung der Kenntnis-überprüfung von Heilpraktikeranwärtern
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop über die Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Heilpraktikeranwärtern hat die Bezirksregierung Münster mit Verfügung vom 07.10.2020 (Az.: 31.1.25-121/2020.0002) genehmigt.
Sie wurde gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 42 vom 16.10.2020 unter der laufenden Nummer 242 bekannt gemacht.
Bottrop, den 16.11.2020
Bernd Tischler
Oberbürgermeister