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2020/105 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop über die Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Durchführung der Kenntnis-überprüfung von Heilpraktikeranwärtern

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop über die Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Durchführung der Kenntnisüberprüfung von Heilpraktikeranwärtern hat die Bezirksregierung Münster mit Verfügung vom 07.10.2020 (Az.: 31.1.25-121/2020.0002) genehmigt. 

Sie wurde gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 42 vom 16.10.2020 unter der laufenden Nummer 242 bekannt gemacht.

Bottrop, den 16.11.2020

 

Bernd Tischler
Oberbürgermeister